Beratung

Zu jeder Förderung gehört selbstverständlich auch die ausführliche Beratung zu Beginn und im Verlauf der Therapie
- zum Umgang mit den Hausaufgaben in Mathematik
- zu den einzelnen mathematischen Bausteinen, die es gilt abzusichern oder aufzubauen
- zur möglichen Umsetzung eines Nachteilsausgleichs in der Schule
- zur Möglichkeit einen Antrag auf finanzielle Unterstützung (Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII) beim Jugendamt zu stellen
- zu all Ihren Fragen rund um das Thema Mathematik und Lernen.